Besuch

Hausordnung für Besucher:innen

Sehr geehrte Besucher:innen,

wir freuen uns, Sie im Museum Angewandte Kunst begrüßen zu dürfen. Um allen Besucher:innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Ausstellungsobjekte zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher:innen seine Regelungen an.


Richtlinien zur Corona-Pandemie

Die Besucher:innen verpflichten sich, die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen.

Anlage Richtlinien zur Corona-Pandemie

Museum und Garten
Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt. Pflanzen in Verbindung mit Erdreich sowie Tiere sind im Museum nicht gestattet, ausgenommen Assistenzhunde.

Garderobe
Unsere Garderobe im Erdgeschoss und unsere Schließfächer im Untergeschoss stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken und Taschen während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Große Taschen, Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe abgelegt werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Sammlungs- und Ausstellungsräume
Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Essen und Trinken sowie das Mitführen von Flüssigkeiten sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung stehen Ihnen unsere Schließfächer im Untergeschoss oder unsere Garderobe zur Verfügung. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Untergeschoss.

Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Besuches stellen wir Ihnen auf Anfrage kostenlos einen Rollstuhl oder einen Rollator zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren.

Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Ausstellungsobjekten ein. Werden Sie von unseren Mitarbeiter*innen dazu aufgefordert, treten Sie bitte zurück.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher:innen und bitten die Begleitpersonen, darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsobjekte nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher:innen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug sind nicht gestattet.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ in der Sammlung des Museum Angewandte Kunst gestattet, sofern es auf der Wandtafel neben dem Werk nicht anders gekennzeichnet ist. Für Gruppenaufnahmen, Aufnahmen der Architektur, für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Museums erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Museum Angewandte Kunst ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung von Hilfsmitteln (Beleuchtung oder Stative).

Aufsichts-/Sicherheitspersonal
Bei Diebstahlalarm auf dem Museumsgelände ist die Direktion berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personen- und Taschenkontrolle vornehmen zu lassen.

Bei Veranstaltungen ist das Sicherheitspersonal des Museums dazu berechtigt, gemäß den gesonderten Veranstaltungsbestimmungen Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

Die Direktion